Der jeweilige Vertrag berechtigt das unterzeichnende Mitglied zur Nutzung der Anlagen und Kurse des L!fes im Rahmen der vereinbarten Vertragsart, während seiner Gültigkeit und innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten. Änderungen der AGBs, der Öffnungszeiten sowie spezielle Regelungen für Festtage und Betriebsferien bleiben vorbehalten.

Grobe oder wiederholte Verstöße gegen die AGB, die Hausordnung oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots und/oder die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Mitgliederausweises, bleibt eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Kündigungen bedürfen immer der Schriftform, mündliche Kündigungen gelten als nichtig.

  1. Mitgliederausweis
  2. a) Der Mitgliederausweis ist bei jedem Besuch unaufgefordert vorzuweisen, er ist persönlich und nicht übertragbar.
  3. b) Bei Verlust oder Defekt werden dem Mitglied CHF 20.00.- für einen Ersatzausweis in Rechnung gestellt.
  4. c) Jeder Verlust des Mitgliederausweises ist sofort dem L!fe Personal zu melden.
  5. d) Das Mitglied stellt sicher, dass sich keine Dritten Zugang mit seiner Mitgliedskarte etc. verschaffen. Jeder Missbrauch des Mitgliederausweises hat den sofortigen Verlust der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrags zur Folge.

Mitglieder, die Nicht-Mitglieder zum Eintritt verhelfen oder mit einem Nicht-Mitglied das Drehtor/Drehkreuz oder die Eingangstüre zusammen benutzen, übernehmen die Kosten von CHF 500.00.-. Die Eingangsvideoaufzeichnung gilt als Beweis und ist für diesen Missbrauch ausreichend und rechtskräftig.

  1. Entlastungserklärung

Das L!fe bietet seinen Kunden die Möglichkeit, zu unbetreuten Zeiten selbstständig zu trainieren. Da keine Betreuungsperson anwesend ist, bietet diese Trainingsform gewisse Risiken. Der Trainierende ist sich dessen bewusst und bestätigt mit Unterzeichnung seiner Mitgliedschaft folgende Anweisungen einzuhalten.

Das L!fe wird auch während der unbetreuten Zeiten nur zu bestimmungsgemässen Zwecken benutzt und ausschliesslich im Zustand vollumfänglicher Urteilsfähigkeit sowie in guter körperlicher Verfassung betreten, welche dem Center bekannten Gesundheitszustand entspricht. Insbesondere ist der Zutritt und die Benutzung nach dem Konsum von Alkohol, dem Center nicht bekanntgegebenen Medikamenten oder sonstiger, die Urteilsfähigkeit oder körperliche Leistungsfähigkeit einschränkender Substanden verboten.

  1. Videoüberwachung

Dem Mitglied ist bewusst und es ist damit einverstanden, dass eine Videoüberwachung der Zutritte und Ausgänge sowie der gesamten Trainingsfläche stattfindet und diese Daten zur Überprüfung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen und zum Nachweis von Verstössen gespeichert werden. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht.

  1. Kommunikation und Personalien

Die Korrespondenz vom L!fe mit seinen Mitgliedern erfolgt ausschliesslich per E-Mail. Sollten E-Mails nicht zugestellt werden können (z.B.: weil die E-Mail-Adresse falsch oder das Postfach voll ist, etc.) so ist eine Haftung vom L!fe ausgeschlossen. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Personalien jederzeit aktuell zu halten.

  1. Betriebszeiten und -einstellung

Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, bzw. Ersatzstunden, wenn das L!fe aus Gründen höherer Gewalt (zb. Brand, Epidemie, Pandemie, staatliche Restriktionen, Streit) und/oder besonderer Umstände, seine Leistungen nicht erbringen kann. Aus einer Betriebseinstellung (infolge von Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Event/Anlässen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer. Nichtinanspruchnahme der Leistungen des L!fes berechtigt zu keiner Reduktion oder gar Rückforderung der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Die Verlegung der Fitnessräume innerhalb eines Umkreises von 20 km bleibt dem L!fe vorbehalten.

  1. Zahlung und Zahlungsverzug

Der Mitgliederbeitrag ist laut Vereinbarung zu bezahlen. Bei einem Mitgliedschaftsvertrag mit monatlicher Beitragszahlung ist der Mitgliedschaftsbetrag jeweils vor Beginn jedes Intervalls zu bezahlen. Bezahlt das Mitglied die geschuldete Entschädigung nicht fristgerecht, wird es gemahnt (erste Zahlungserinnerung per Mail kostenlos, zweite schriftliche Mahnung CHF 30.00) Nach der ersten Mahnung behält sich das L!fe das Recht vor, dem Mitglied die Nutzung der Angebote und Leistungen in allen Anlagen zu sperren.

Bei Ratenzahlung gelten die vereinbarten Zahlungstermine. Bei Rückstand der fälligen Raten ist mit der zweiten Mahnung der gesamte Restbetrag inkl. Ratenzuschlag und Mahngebühren fällig. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

  1. Haftung

Für jegliche Schäden, welche ein Mitglied im Zusammenhang mit der Benützung des L!fes erleidet, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benützung der Anlagen und Geräte entstehen, besteht seitens des L!fes und dessen Personal keinerlei Haftung. Die Benützung der Geräte und Anlagen, erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Das L!fe haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang oder in den Garderoben hinterlegte Gegenstände. Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat dem L!fe die entsprechenden Reparaturen- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

  1. Vertragsunterbruch und Ruhezeiten

Anrecht auf einen Vertragsunterbruch haben alle Mitglieder ab einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Auslandaufenthalte/Weiterbildung im Ausland) kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 1 bis max. 6 Monaten unterbrochen werden (kostenlose Ruhezeit), wobei kein Anspruch darauf besteht. Die Ruhezeit muss vor Abwesenheit zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden. Eine rückwirkende Ruhezeit ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Diese muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Für Ferien von mind. 1 bis max. 4 Monaten ist innerhalb der Vertragsdauer gegen Vorweisung der Reisedokumente einmalig eine Ruhezeit möglich. Die administrative Gebühr für Ferien-Ruhezeiten beträgt CHF 99.00. Die Ferien-Ruhezeit muss zwingend vor Abwesenheit mit entsprechendem Formular an der Theke eingereicht werden.

Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, berufliche Verhinderungen usw., entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung, längerem Militärdienst und Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit dem L!fe  für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag um die Zeitspanne, in welcher der Kunde pausiert hat. Die ursprünglich vereinbarte Zahlungsweise bleibt von einer solchen Regelung unberührt.

  1. Übertragung und Umzug

Eine Übertragung des Vertrages auf eine andere Person kann beantragt werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag unter Angabe des Namens und der Adresse der übernehmenden Person per Mail an das L!fe zu stellen. Die Übertragung ist nur möglich, wenn die übernehmende Person in eine neue Vertragslaufzeit von 12 Monaten einwilligt. Bei einem Wohnortwechsel kann die Mitgliedschaft ausserordentlich, mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, soweit der neue Wohnort weiter als 20km vom Standort des L!fes entfernt ist. Dazu muss eine Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes eingereicht werden.

  1. Datenschutz und Online Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem L!fe wird online über verschlüsselte Eingabe oder in Schriftform abgeschlossen. Beim Online-Abschluss gibt das Mitglied durch Anklicken des Button «Kostenpflichtig Mitglied werden!» einen verbindlichen Antrag auf Vertragsschluss ab. Die Annahme des Antrags bestätigt das L!fe unmittelbar per E-Mail. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung zustande. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert das Mitglied die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten. Es gibt kein Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 14 Tage, da dies kein Haustürgeschäft ist. Das Mitglied bestätigt ausserdem mit seiner Unterschrift, handlungsfähig zu sein.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des L!fe Standortes, an dem trainiert wird. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnsitz. Die Rechte und Pflichten aus einer Mitgliedschaft können vom L!fe auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.

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